ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Vertragsinhalt
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Geschäftsverbindungen mit der Firma Intermusca (Musca-studio), 23th Floor B 012, 619 Jiu Jiang Road, Shanghai 200001, China.
Unsere Angebote und Terminangaben sind freibleibend. Die Ausführung von Aufträgen erfolgt nur nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn keine schriftlichen Auftragsbestätigungen erteilt werden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung, auch wenn bei späteren Geschäften nicht mehr auf sie Bezug genommen wird.
Abweichende Vertragsbedingungen des Geschäftspartners und ergänzende oder ändernde Nebenabreden sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
Sollten einzelne vertragliche Abmachungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag dennoch gültig. Die unwirksame Vereinbarung ist so umzudeuten, dass der durch sie beabsichtigte Zweck bestmöglich erreicht wird.
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der Firma Intermusca aus diesem Vertrag gegen den Vertragspartner, im kaufmännischen Verkehr aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verwender das Eigentum vor. Der Kunde kann Vertragsrechte weder abtreten noch verpfänden.
Änderungen, die sich als technisch notwendig erweisen, sind uns vorbehalten.
Der Auftraggeber verpflichtet sich alle Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen, sofern sie sich zur Erfüllung des Auftrages als notwendig erweisen.
Als Informationsquelle ist die Homepage http://www.Musca-studio.de Vertragsbestandteil, mittels ihr nimmt der Verwender weitergehende Auskunfts- und Benachrichtigungspflichten wahr. Jegliche Aktualisierung erfolgt über diesem Wege.
§ 1 Vergütung/Zahlungsbedingungen/Aufrechnung
1.1 Soweit Leistungen nach Aufwand abgerechnet werden, gilt die jeweils bei Jahresbeginn aktuelle Preisliste des Anbieters. Der Anbieter kann monatlich abrechnen. Die Mitarbeiter des Anbieters halten die täglichen Arbeitszeiten unter Angabe der bearbeiteten Position und der Art der Tätigkeit in einem Journal fest und legen diese mit der Rechnung vor. Der Kunde kann sich jederzeit Einsicht in die Liste verschaffen in einem speziell für Ihn eingerichtet Projektbereich auf der Internetplattform des Anbieters.
1.2 Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar.
1.3 Der Kunde ist - unbeschadet seines Rechts, Zahlungen wegen fehlender oder fehlerhafter Gegenleistung zu verweigern - nicht befugt, Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder die vom Anbieter schriftlich anerkannt worden sind.
§ 2 Schweigepflicht des Anbieters/Datenschutz
2.1 Der Anbieter ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über alle als vertraulich bezeichneten Informationen, die ihm im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Personen darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Kunden erfolgen.
2.2 Der Anbieter verpflichtet alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen schriftlich auf die Einhaltung der vorstehenden Vorschrift.
2.3 Jeder Vertragspartner darf Daten des anderen im Rahmen der Auftragsabwicklung automatisiert verarbeiten.
§ 3 Störungen bei der Leistungserbringung
3.1 Soweit eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt kann der Anbieter eine angemessene Verschiebung der Termine verlangen. Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann der Anbieter auch die Vergütung seines Mehraufwands verlangen.
3.2 Insbesondere trägt der Anbieter nicht die Gefahr des uneingeschränkten Internetzugangs des Kunden. Für den Erfüllungszeitpunkt ist nur Maßgeblich, wann der download zur Verfügung gestellt wurde.
3.3 Eine Lieferung die mit offensichtlichen Mängeln behaftete ist, ist unverzüglich
spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung anzuzeigen, versteckte
Mängel sofort nach deren Entdeckung. Anderenfalls ist jegliche Gewährleistung,
durch die vorstehende Pflichtverletzung ausgeschlossen.
Der Besteller kann Ansprüche wegen eines offensichtlichen Mangels nur binnen zwei Wochen nach Erhalt der Ware geltend machen. Nach Ablauf von 6 Monaten nach Auslieferung können Mängel an der Ware nicht mehr reklamiert werden. Wir behalten uns zunächst das Recht der kostenlosen Nachbesserung vor.
§ 4 Haftung des Anbieters für Schutzrechtsverletzungen
4.1 Der Anbieter haftet dafür, dass seine Leistungen im Bereich der Europäischen Gemeinschaft frei von Schutzrechten Dritter sind, und stellt den Kunden von allen entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.
4.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung seine Rechte verletzen würde, benachrichtigt der Kunde unverzüglich den Anbieter. Er überlässt es diesem - und für diesen ggf. dessen Vorlieferanten - soweit wie zulässig, die geltend gemachten Ansprüche auf dessen Kosten abzuwehren.
4.3 Werden durch eine Leistung Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigener Wahl und auf eigene Kosten
- dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder
- die Leistung schutzrechtsfrei gestalten oder
- die Leistung zum Rechnungspreis (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen.
Schadensersatzansprüche bleiben bei Verschulden des Anbieters - im Rahmen von § 5 AB - unberührt.
4.4 Der Anbieter ist berechtigt, entsprechend den vorstehenden Regelungen dem Kunden die Nutzung der Leistung zu untersagen, wenn ihm gegenüber schutzrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.
§ 5 Haftung des Anbieters auf Schadensersatz
5.1 Der Anbieter haftet dem Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden und für Schäden, die durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften verursacht worden sind.
5.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn der Anbieter eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Auftragswert begrenzt, jedoch nicht auf weniger als auf € 50.000. Bei laufend zu zahlender Pauschale ist die Haftung auf die in dem Jahr zu zahlende Pauschale begrenzt, in dem der einzelne Schadensfall entstand. Der Kunde kann bei Vertragsabschluß eine weitergehende Haftung gegen gesonderte Vergütung verlangen.
5.3 Bei Datenverlust haftet der Anbieter nur auf den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Rekonstruktion der Daten erforderlich ist, vorausgesetzt, dass der Anbieter ihm obliegende Pflichten zur Einweisung in die Datensicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
5.4 Vertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Anbieter verjähren in einem Jahr ab Anspruchsentstehung, soweit nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bestehen.
5.5 Soweit Ansprüche aus §§ 1 und 4 Produkthaftungsgesetz bestehen, bleiben diese unberührt.
§ 6 Sonstiges
6.1 Es gilt deutsches Recht. Soweit für Auslandskunden das ins deutsche Recht übernommene UN-Kaufrecht anzuwenden wäre, wird dieses ausgeschlossen.
6.2 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages müssen schriftlich fixiert werden.
6.3 Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Ravensburg.
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